BEKOSPLIT | neue UFI Kennzeichnung
Ab diesem Jahr sind alle Importeure und nachgeschaltete Anwender verpflichtet, gefährliche Gemische mit physikalischen und gesundheitlichen Gefahren in den EU
Mitgliedstaaten zu melden, in denen die Produkte vertrieben werden. Es besteht die Pflicht, die Produkte entsprechend zu kennzeichnen und mit einer sogenannten 16 stelligen UFI Nummer zu versehen („Unique Formula Identifier“ oder eindeutiger Rezeptur identifikator ). Die UFI Nummer ist die Umsetzung der Informationen aus Artikel 45 der EU VO 1272/2008 wonach die genaue Zusammensetzung des Gemischs deklariert werden muss. Da es sich um eine europäische Verordnung handelt, werden Sie die UFI Nummer künftig an Produkten aus allen EU Staaten finden.
Hier finden Sie alle Informationen zur neuen Nummer für unsere BEKOSPLIT Anlagen:
Schon gewusst?
Die BEKOSPLIT Emulsionsspaltanlage ermöglicht die zuverlässige, ökonomische und betriebsinterne Aufbereitung emulgierter Kondensate, die durch ungünstige Ausgangsbedingungen oder aufgrund von bestimmten Schmierstoff-/ Verdichterkombinationen entstanden sind. Hier erfahren Sie mehr über die BEKOSPLIT:
Stabile Emulsionen trennen und schwierige Kondensate aufbereiten